„Mit 65 bekomme ich automatisch Rente – und die ist steuerfrei.“
Solche Sätze hört man oft im Bekanntenkreis. Doch stimmen sie? Viele dieser Aussagen stammen aus einer Zeit, in der die Rentenregeln noch ganz anders waren. Heute kann falsches Wissen bares Geld kosten.
In diesem Artikel klären wir 13 der häufigsten Irrtümer über die Rente in Deutschland – aktuell, leicht verständlich und mit Beispielen aus dem Alltag.
Inhaltsverzeichnis
1) Rente kommt automatisch
Irrtum: „Mit 65 oder 67 kommt automatisch die Rente aufs Konto.“
Fakt: Eine Altersrente gibt es nur auf Antrag.
- Antrag spätestens 3 Monate vorher stellen
- Verspätung = späterer Rentenbeginn
- Antrag online oder in einer DRV-Beratungsstelle
💡 Beispiel: Erreichen Sie im Januar die Altersgrenze, stellen den Antrag aber erst im April, gibt es die erste Zahlung auch erst ab April.
2) Rente immer mit 65 oder 67
Irrtum: „Jeder geht mit 65 oder spätestens 67 in Rente.“
Fakt: Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre (Jg. ab 1964).
DRV-Stufenplan – Auszug
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1958 | 66 Jahre |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1964+ | 67 Jahre |
Tipp: Länger arbeiten bringt 0,5 % Zuschlag je Monat.
3) Rente ist steuerfrei
Irrtum: „Meine Rente muss ich nicht versteuern.“
Fakt: Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung.
- 2025: 84 % steuerpflichtig
- Vollbesteuerung für Neurentner ab 2058
- Freibeträge und Gesamteinkommen entscheidend
4) Minijobs bringen nichts
Irrtum: „Minijobs zahlen nicht in die Rente ein.“
Fakt: Minijobs sind versicherungspflichtig (seit 2013).
- Eigenanteil ca. 3,6 %
- Zählt für Rentenpunkte und Wartezeiten
- 2025: Minijob-Grenze 556 €/Monat
5) Kindererziehungszeiten zählen nicht
Irrtum: „Für Kinder bekomme ich nichts.“
Fakt: Kindererziehungszeiten bringen Rentenpunkte:
- Nach 1992: 3 Jahre
- Vor 1992: 2,5 Jahre („Mütterrente II“)
- Bis zu 10 Jahre Berücksichtigungszeiten
6) Pflege bringt keine Rentenpunkte
Irrtum: „Pflege zählt nicht.“
Fakt: Pflegekassen zahlen Beiträge, wenn:
- Pflegegrad 2+
- Mind. 10 Std./Woche, 2 Tage
- Häusliche Pflege
- Arbeitszeit ≤ 30 Std./Woche
7) Selbstständige sind nie gesetzlich rentenversichert
Irrtum: „Ich bin selbstständig – also nicht versichert.“
Fakt: Einige Selbstständige sind pflichtversichert (Handwerker, Lehrer, Hebammen), andere können sich freiwillig versichern.
- Künstler/Publizisten → Künstlersozialkasse
8) „Rente mit 63“ gilt für alle
Irrtum: „Jeder kann mit 63 ohne Abschläge gehen.“
Fakt: Abschlagsfrei nur mit 45 Jahren Beitragszeiten.
- Altersgrenze steigt – Jahrgang 1964: 65 Jahre
- 35 Jahre = früherer Beginn mit Abschlägen
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9) Im Ausland gibt es keine deutsche Rente
Irrtum: „Zieht man weg, verliert man alles.“
Fakt: Rente wird meist weltweit gezahlt.
- EU/EWR/Schweiz: uneingeschränkt
- Einschränkungen je nach Rentenart und Land
10) Grundrente ist Mindestrente
Irrtum: „Grundrente heißt Mindestrente.“
Fakt: Zuschlag nur bei 33–35 Jahren Grundrentenzeiten + Einkommensprüfung.
- Keine Grundsicherung
- Freibeträge in der Grundsicherung möglich
11) Jedes Jahr Arbeit bringt gleich viel Rente
Irrtum: „Jedes Jahr zählt gleich.“
Fakt: Entgeltpunkte entscheiden.
- 1 Punkt = Durchschnittsverdienst
- 2025: 1 Punkt West = 39,32 €, Ost = 37,60 €
12) Rente startet am Geburtstag
Irrtum: „Am Geburtstag geht’s los.“
Fakt: Start = 1. des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (bei Antragstellung).
13) Arbeiten neben der Rente lohnt nicht
Irrtum: „Arbeiten neben der Rente bringt nichts.“
Fakt: Keine Hinzuverdienstgrenzen (Altersrente) seit 2023.
- Mehrarbeit bringt mehr Punkte
- Späterer Beginn = Zuschläge
Fazit
Viele alte „Renten-Weisheiten“ sind heute falsch.
Wer frühzeitig plant, Anträge rechtzeitig stellt und alle Zeiten anrechnet, kann deutlich mehr herausholen. DRV-Beratung lohnt sich – auch Jahre vor Rentenbeginn.
FAQ
Muss ich die Rente beantragen?
Ja, ohne Antrag keine Zahlung.
Gilt für mich die Altersgrenze 67?
Ja, wenn Sie ab 1964 geboren sind.
Zählt ein Minijob für die Rente?
Ja, sofern nicht von der Versicherungspflicht befreit.
Ist meine Rente steuerpflichtig?
Ja, anteilig – Quote abhängig vom Rentenbeginn.
Hinweis:
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt auf Basis der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Rechtslage erstellt. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die persönliche Klärung Ihrer Rentenansprüche wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine zugelassene Beratungsstelle. Änderungen der Rechtslage sind möglich.