Wenn frühmorgens die ersten Schneeflocken fallen, wird es in vielen Straßen plötzlich still. Schritte knirschen, Autos brauchen länger zum Starten und die ersten Gehwege glitzern verdächtig. Der Winter im Artland ist schön – aber er bringt Pflichten und Risiken mit sich. Wer jetzt nicht räumt, streut oder auf Winterreifen setzt, kann schnell Ärger bekommen.
Dieser Ratgeber erklärt den Winterdienst verständlich, was im Winter in der Region Artland gilt, welche rechten Pflichten Mieter, Vermieter und Anlieger haben – und wie man als Fußgänger oder Autofahrer sicher durch die kalten Monate kommt.
Inhaltsverzeichnis
🌨️ Winter im Artland – regionale Lage
Schneefälle und Frost gehören im nordwestlichen Niedersachsen traditionell zum Winter. Die Klimatabellen des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass Eistage im Zeitraum Dezember bis Februar regelmäßig auftreten. In Straßen und Wohngebieten führt das schnell zu rutschigen Wegen und eingeschränkter Mobilität.
Kommunen im Artland – darunter Samtgemeinde Bersenbrück und Samtgemeinde Fürstenau – weisen daher regelmäßig auf Winterdienst und Streupflichten hin. In Meldungen wird die Bevölkerung aufgefordert, Gehwege zu sichern, Schnee korrekt zu lagern und Streuzeiten einzuhalten.
🚧 Wer räumt im Winter? – Zuständigkeiten im Überblick
Winterdienst ist in Deutschland keine rein kommunale Aufgabe. Zwar räumen Gemeinden Straßen und Verkehrsschwerpunkte, doch viele Gehwege und Zufahrten liegen in der Verantwortung der Anlieger.
Die Rechtsgrundlagen folgen einem Dreiklang:
| Bereich | Verantwortlich | Basis |
|---|---|---|
| Hauptverkehrsstraßen | Kommune | Straßenrecht / Satzung |
| Nebenstraßen (eingeschränkt) | Kommune (Priorisierung) | Satzung |
| Gehwege vor Grundstücken | Eigentümer / Vermieter / Mieter | Mietvertrag + Satzung |
Bundesrechtlich spielt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Rolle – insbesondere §§ 535 ff. zur Verkehrssicherungspflicht.
🏠 Pflichten für Mieter und Vermieter
Rechtliche Verantwortung
Eigentümer und Vermieter müssen dafür sorgen, dass Gehwege, Zugänge und Hauseingänge schnee- und eisfrei sind. In vielen Mietverträgen wird diese Verpflichtung auf Mieter übertragen, trotzdem bleibt der Vermieter zur Kontrolle verpflichtet.
Beispiele für typische Pflichten:
- Räumen bei Schneefall
- Streuen bei Glätte
- Vertretung organisieren (z. B. Urlaub, Krankheit)
- Streu- und Räumzeiten beachten
Räum- und Streuzeiten
In vielen niedersächsischen Gemeinden gelten folgende Richtwerte:
- werktags ab ca. 07:00 Uhr
- sonn- und feiertags ab ca. 08:00–09:00 Uhr
- Pflichten dauern häufig bis 20:00 Uhr
Genaue Zeiten sind kommunal festgelegt und müssen im Zweifel nachgelesen werden.
In den Satzungen der Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Fürstenau finden sich entsprechende Regelungen.
Lagerung von Schnee
Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Er muss so gelagert werden, dass Verkehrswege nicht blockiert und Gullys nicht verstopft werden.
🧹 Regelungen in der Samtgemeinde Bersenbrück
Die Samtgemeinde Bersenbrück verweist auf ihre Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Demnach:
- Die Kommune übernimmt vor allem die Reinigung von Fahrbahnen und Gossen
- Gehwege werden häufig auf Anlieger übertragen
- Bei starkem Schneefall erfolgt eine Priorisierung der Hauptstrecken
- Winterdienst kann eingeschränkt erfolgen, wenn Kapazitäten erschöpft sind
Ein Praxisbeispiel:
In Schneewinter mit gefrorenen Fahrbahnen konzentriert sich der Einsatz auf Schulbusrouten und Gefahrenstellen, während kleine Wohnstraßen später bedient werden.
Für Betroffene bedeutet das: Nicht alle Straßen werden automatisch geräumt.
Anlieger müssen den Winterdienst daher ernst nehmen.
🧤 Regelungen in der Samtgemeinde Artland
Die Samtgemeinde Artland hat in einer öffentlichen Mitteilung deutlich gemacht, wie vor Ort mit Winterdienst und Verkehrssicherung umgegangen wird:
❄️ Räum- und Streupflicht
- Gehwege und Zugänge sind so zu sichern, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
- Schnee und Eis müssen zeitnah beseitigt bzw. abgestumpft werden.
- Das gilt insbesondere an stark frequentierten Stellen:
- Hauseingängen
- Gehwegüberquerungen
- Vor Bushaltestellen
📍 Schnee nicht auf die Straße
Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder in Entwässerungsrinnen geschoben werden, weil das den Verkehr behindern und Entwässerungssysteme blockieren kann.
👣 Praktische Hinweise für Anwohner
- Räumzeiten beachten: Schneefall muss “so bald wie möglich” beseitigt werden – konkrete Uhrzeiten stehen in der jeweiligen Satzung der Samtgemeinde.
- Splitt statt Salz: Viele Gemeinden empfehlen, Sand oder Splitt zu verwenden, um Böden zu schonen.
- Nachstreuung: Bei andauernder Glätte ist mehrmaliges Streuen notwendig.
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🛷 Regelungen in der Samtgemeinde Fürstenau
Fürstenau weist regelmäßig auf Streupflichten bei Schnee- und Eisglätte hin.
Dazu zählt unter anderem:
- Gehwege und Hauszugänge befahr- bzw. begehbar halten
- Eis abstumpfen (Splitt/Sand), nicht zwingend Salz
- Schnee nicht in den Straßenraum zurückkehren
- Wege nach Schneefall zeitnah sichern
Konflikte entstehen häufig, wenn Gehwege an Bundes- oder Landstraßen liegen.
Auch hier gilt: Die Kommune räumt die Straße – die Anlieger den Gehweg.
🚗 Autofahren bei Schnee und Glätte – das gilt in Deutschland
Neben der kommunalen Winterlogik gibt es bundesweite Verkehrsvorschriften.
Winterreifenpflicht (situativ)
Nach § 2 Abs. 3a StVO gilt:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren.
Bremswege & Fahrdynamik
Glätte verlängert Bremswege massiv.
Beispiele (vereinfachte Werte):
| Geschwindigkeit | Trockener Asphalt | Schneeglätte | Eis |
|---|---|---|---|
| 50 km/h | ca. 14 m | ca. 35 m | > 60 m |
Technische Vorbereitung
Ein winterfestes Fahrzeug sollte u. a. haben:
- Frostschutz im Kühl- und Wischsystem
- Eiskratzer & Handbesen
- Warme Handschuhe
- Abdeckfolie für Scheiben
- Taschenlampe
- Handy mit Ladepower
🧤 Praktische Sicherheitstipps für den Alltag
Winterdienst betrifft nicht nur Recht – er ist auch eine Frage der Sicherheit.
Für Fußgänger
- Kleine Schritte auf glatten Flächen
- Schuhe mit Profilsolen
- Hände frei (Taschenhandwärmer statt Hände in den Taschen)
- Gefährliche Stellen meiden (Brücken, Schattenbereiche, Einfahrten)
Für Radfahrer
- Luftdruck absenken (mehr Grip)
- Beleuchtung nutzen – Winter ist dunkel
- Glatte Stellen früh erkennen (Schimmern und Geräusch)
Für Anlieger
Ein einfacher Ablauf hilft:
- Schnee räumen
- Eis abstumpfen
- Kontrollieren
- Nachstreuen
Für Autofahrer
Frage für den Alltag:
Muss es bei Wetterwarnung wirklich das Auto sein – oder reicht heute zu Fuß?
🧾 FAQ – Winterdienst im Artland
Muss ich im Artland immer morgens räumen?
Ja – zu üblichen Zeiten. Details stehen in den Satzungen der Samtgemeinden.
Gilt Winterdienst auch an Sonn- und Feiertagen?
Ja – meist mit leichter Zeitverschiebung.
Wer haftet bei Sturz auf meinem Gehweg?
Wenn Anlieger ihre Pflicht verletzen, kann zivilrechtliche Haftung folgen.
Dürfen Gemeinden Salz verbieten?
Ja – viele bevorzugen Splitt oder Sand.
Gibt es Ausnahmen bei Krankheit oder Alter?
Pflichten können auf Dritte übertragen werden – sie entfallen nicht automatisch.
Räumt die Kommune alle Straßen?
Nein – es gibt Prioritätssysteme.
🧩 Fazit
Winter im Artland ist mehr als nur glitzernder Frost.
Er bedeutet Pflichten für Anlieger, Verantwortung für Vermieter, Aufmerksamkeit für Mieter und Umsicht im Straßenverkehr. Wer seine Rechte und Aufgaben kennt, kommt sicherer durch Schnee, Eis und Frost – und verhindert Unfälle, Streit und Bußgelder.