Stallpflicht im Landkreis Osnabrück: Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest

Ein kühler Wind fegt über die Felder zwischen Bersenbrück und Quakenbrück. Über den Wiesen ziehen Kraniche in V-Formation – ein vertrautes Bild im Artland, das in diesem Jahr eine neue Bedeutung bekommt.

Denn mit den Zugvögeln kehrt auch die Sorge vor der Geflügelpest zurück. Der Landkreis Osnabrück hat seine Risikobewertung aktualisiert und reagiert mit gezielten Maßnahmen. Eine allgemeine Stallpflicht gibt es zwar nicht, doch für bestimmte Betriebe mit Freilandhaltung gelten ab sofort strengere Regeln.

Was das für Tierhalter bedeutet, warum die Entscheidung gefallen ist und wie sich Betriebe jetzt schützen können, erklärt dieser Beitrag.



Warum der Landkreis jetzt reagiert

Der Hintergrund ist ernst, aber nicht alarmierend: In Norddeutschland wurden im Herbst 2025 mehrere Wildvögel positiv auf das hochpathogene Influenza-A-Virus (H5) getestet. Betroffen sind vor allem Kraniche, Gänse und Enten, die auf ihrem Zug nach Süden Rast machen.

In den Diepholzer Moorniederungen, einem der größten Rastplätze Deutschlands, zählte der BUND NiedersachsenMitte Oktober über 60.000 Kraniche. Anfang November waren es immer noch mehr als 26.000. Einige Tiere wurden tot aufgefunden, erste Laborproben bestätigten das Virus. Ein Fall wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)eindeutig als hochpathogene Geflügelpest bestätigt.

„Wir sehen derzeit kein flächendeckendes Risiko, aber eine erhöhte Gefahr für bestimmte Haltungen in Freiland oder Auslaufhaltung“, erklärt Henning Müller-Detert, Sprecher des Landkreises Osnabrück.

Bislang gibt es keine bestätigten Fälle bei Hausgeflügel, doch das Risiko steigt. Besonders, weil eine Schutzzone aus dem benachbarten Landkreis Diepholz bereits in die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln hineinreicht.


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Welche Geflügelhaltungen betroffen sind

Die Stallpflicht gilt nicht flächendeckend, sondern gezielt. Betroffen sind Betriebe, die nach Einschätzung des Veterinärdienstes ein erhöhtes Risiko aufweisen.

Besonders im Fokus stehen:

  • Freilandhaltungen mit mehr als 350 Tieren
  • Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern, Rast- oder Futterplätzen von Wildvögeln
  • Betriebe mit Enten oder Gänsen, die Wildvögel anziehen können
  • Legehennenbetriebe, bei denen Eierreste eine Übertragungsquelle sein können

Je größer die Fläche, desto höher das Risiko: In großen Ausläufen ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Wildvögel dort Kot absetzen.

💡 Beispiel aus der Praxis:
Ein Hof mit 500 Hühnern in Freilandhaltung nahe eines Teiches ist stärker gefährdet als ein kleiner Betrieb mit Stallhaltung im Dorfzentrum.

Der Landkreis betont:

„Es geht um Prävention – nicht um pauschale Einschränkungen. Ziel ist es, dort zu handeln, wo das Risiko real ist.“


Wie der Veterinärdienst das Risiko bewertet

Die Kontrolle erfolgt nicht nach Schema F, sondern individuell. Der Veterinärdienst Osnabrück prüft jede Geflügelhaltung einzeln.

Der Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme:
    Freilandbetriebe mit mehr als 350 Tieren werden vom Veterinärdienst angeschrieben.
  2. Standortbewertung:
    Fachleute prüfen, ob Wasserflächen, Futterquellen oder Wildvogelrouten in der Nähe liegen.
  3. Risikoanalyse:
    Je nach Lage, Tierzahl und Haltungsform wird das Risiko bewertet.
  4. Maßnahmen:
    Nur wenn nötig, wird eine Stallpflicht oder andere Schutzmaßnahme angeordnet.

Betriebe mit Auffälligkeiten – etwa vermehrtem Wildvogelbesuch – sollen sich aktiv melden:
📧 E-Mail: veterinärdienst@lkos.de
☎️ Telefon: 0541 / 501-2183

Auch kleinere Betriebe können sich melden, wenn sie Funde oder Auffälligkeiten feststellen.


Was Tierhalter jetzt tun sollten

Ob Stallpflicht oder nicht – für alle gilt: Biosicherheit ist das A und O. Schon kleine Nachlässigkeiten können große Folgen haben.

Wichtige Maßnahmen:

  • Getrennte Kleidung und Stiefel für Stall und Außenbereich
  • Desinfektionsmatten an allen Eingängen
  • Kein Futter im Freien, um Wildvögel nicht anzulocken
  • Wasserstellen abdecken oder reinigen
  • Zaunanlagen kontrollieren, damit keine Wildtiere eindringen
  • Auffälligkeiten melden – auch bei einzelnen verendeten Wildvögeln

💬 Tipp:
Wer seine Stoppelfelder bearbeitet oder früh einsät, kann verhindern, dass sie für Kraniche und Gänse attraktiv bleiben – eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme.


Geflügelpest und Wildvögel: Aktuelle Lage im Norden

Im Landkreis Osnabrück wurden in den vergangenen Wochen mehrere tote Kraniche positiv auf das H5-Virusgetestet. In einem Fall bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den Nachweis der hochpathogenen Geflügelpest.

Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen, doch die Zahlen verdeutlichen: Das Virus ist in der Region präsent.

Gerade im Artland verlaufen wichtige Zugrouten. In den Niederungen rund um Quakenbrück, Nortrup und Bippenwerden derzeit regelmäßig Kraniche und Wildgänse beobachtet.

„Die Tiere sind wunderschön – aber für Geflügelhalter auch ein Risiko“, sagt ein Landwirt aus Menslage. „Darum ist es richtig, dass der Landkreis jetzt vorsorgt.“


Empfohlene Schutzmaßnahmen für Betriebe

MaßnahmeZielEmpfohlen für
Strikte StallhygieneVerhindert Einschleppung des VirusAlle Betriebe
Stallpflicht (Einzelfall)Verhindert Kontakt zu WildvögelnBetriebe ab 350 Tieren
Regelmäßige ReinigungUnterbricht InfektionskettenAlle Haltungen
Meldung an VeterinärdienstFrüherkennung & BeratungBei Wildvogelkontakt
Futter- und WasserhygieneReduziert Anziehung von WildvögelnBesonders Freilandhaltungen

Weitere Informationen und Checklisten gibt es auf www.lkos.de
und beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).


Fazit: Wachsam bleiben, Panik vermeiden

Die Stallpflicht ist kein Alarmzeichen, sondern eine gezielte Vorsorgemaßnahme. Sie betrifft nur wenige Betriebe, soll aber helfen, eine flächendeckende Ausbreitung zu verhindern.

Für Geflügelhalter gilt:
Wachsam bleiben, Hygieneregeln einhalten, Risiken melden.
So bleibt die Region sicher – und das Vertrauen in die lokale Landwirtschaft erhalten.

„Das Ziel ist Tiergesundheit und Stabilität – mit so viel Sicherheit wie nötig und so wenig Einschränkung wie möglich“, so Veterinärsprecher Müller-Detert.


FAQ zur Stallpflicht im Landkreis Osnabrück

Gilt eine allgemeine Stallpflicht?
Nein. Nur einzelne Freilandbetriebe mit erhöhtem Risiko sind betroffen.

Welche Regionen sind besonders gefährdet?
Vor allem Bereiche in der Nähe von Rastplätzen – etwa Bohmte, Ostercappeln, Fürstenau und Quakenbrück.

Wie erfahre ich, ob mein Betrieb betroffen ist?
Der Veterinärdienst informiert direkt. Wer unsicher ist, kann sich telefonisch oder per E-Mail melden.

Wie lange gilt die Stallpflicht?
So lange, bis die nächste Risikobewertung keine Gefahr mehr sieht.

Kann ich weiterhin Eier oder Fleisch verkaufen?
Ja, sofern die Tiere gesund sind und alle Vorgaben eingehalten werden.

Was ist die Geflügelpest?
Eine Viruskrankheit (Influenza A, H5), die vor allem Hühner, Enten und Gänse betrifft. Sie ist hochansteckend und oft tödlich.

Wo finde ich aktuelle Informationen?
Auf www.lkos.de und beim Friedrich-Loeffler-Institut.

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