Feuerwerksverbotszonen in Quakenbrück: Warum Rücksicht zum Jahreswechsel Leben schützt

Ein kurzer Knall, dann noch einer. Hunde bellen, irgendwo geht ein Fenster auf, ein Kind schreckt aus dem Schlaf. Für viele Menschen ist Silvester ein fröhlicher Neubeginn. Für andere ist diese Nacht mit Stress, Angst oder realer Gefahr verbunden. Genau hier setzt die Samtgemeinde Artland an: Mit klar ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen in Quakenbrück soll der Jahreswechsel sicherer, ruhiger und verantwortungsvoller werden.

Ab 22. Dezember 2025 weisen Plakate im Stadtgebiet auf diese Verbotszonen hin. Sie erinnern daran, dass Feuerwerk kein harmloser Spaß ist, sondern Risiken birgt – für Menschen, Tiere, Gebäude und die Umwelt. Und sie machen deutlich: Rücksicht ist keine Einschränkung, sondern eine gemeinschaftliche Entscheidung.



Was sind Feuerwerksverbotszonen?

Feuerwerksverbotszonen sind klar abgegrenzte Bereiche, in denen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt ist. Diese Zonen dienen dem Schutz besonders sensibler Orte und Menschen. Dazu zählen Bereiche, in denen viele Personen leben, Ruhe besonders wichtig ist oder ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Typische Beispiele sind:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Kinder- und Altenheime
  • Kirchen
  • dicht bebaute Innenstadtbereiche oder historische Bausubstanz

In Quakenbrück setzt die Samtgemeinde Artland auf sichtbare Information: Plakate im Stadtgebiet machen deutlich, wo Feuerwerk verboten ist. Wer aufmerksam durch die Stadt geht, erkennt schnell, dass diese Zonen gezielt gewählt wurden – und nicht willkürlich.


Rechtliche Grundlage: Das sagt das Sprengstoffrecht

Die rechtliche Basis für Feuerwerksverbote bildet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Sie gilt bundesweit und regelt, wann und wo pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) gezündet werden dürfen.

Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe verboten ist von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen

Kommunen haben darüber hinaus das Recht, eigene Feuerwerksverbotszonen festzulegen, wenn örtliche Gegebenheiten dies erfordern. Davon macht die Samtgemeinde Artland mit Blick auf Sicherheit und Prävention Gebrauch.

Quelle: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), Bundesministerium des Innern


Feuerwerksverbotszonen in Quakenbrück

Für das Stadtgebiet von Quakenbrück hat die Samtgemeinde Artland konkrete Feuerwerksverbotszonen festgelegt. Ab dem 22. Dezember 2025 weisen Plakate im öffentlichen Raum auf diese Bereiche hin.

Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:

  • Maßgeblich sind die gekennzeichneten Zonen vor Ort
  • Das Verbot gilt für alle pyrotechnischen Gegenstände
  • Auch privat erworbenes Feuerwerk fällt unter diese Regelung

Eine detaillierte, öffentlich abrufbare Karte der Verbotszonen lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor. Diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Samtgemeinde, auf Feuerwerk zu verzichten oder direkt Rücksprache mit der Stadtverwaltung zu halten.

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Warum Feuerwerksverbote sinnvoll sind

Schutz von Menschen und Gebäuden

Gerade in Innenstädten wie Quakenbrück ist die Gefahr durch Funkenflug hoch. Enge Straßen, alte Dachstühle und teilweise historische Gebäude erhöhen das Risiko von Bränden erheblich.

Jedes Jahr kommt es bundesweit zu:

  • Wohnungs- und Dachstuhlbränden
  • schweren Verletzungen an Händen, Augen und Gesicht
  • zahlreichen Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdiensten in kurzer Zeit

In der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeheimen können laute Explosionen zusätzlich Angst auslösen oder den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten negativ beeinflussen. Feuerwerksverbotszonen sollen genau diese Risiken reduzieren.


Stress und Gefahr für Tiere

Für Tiere ist Silvester oft die stressreichste Nacht des Jahres. Tierärztinnen, Tierärzte und Tierschutzorganisationen berichten regelmäßig von drastischen Folgen.

Typische Beobachtungen sind:

  • panische Fluchtreaktionen bei Hunden und Katzen
  • Verletzungen durch Zäune, Straßen oder Stürze
  • anhaltende Angstzustände über mehrere Tage

Auch Wildtiere sind betroffen. Studien zeigen, dass Vögel in der Silvesternacht massenhaft auffliegen, dabei wertvolle Energiereserven verlieren und in der Winterzeit zusätzlich geschwächt werden.

Quellen: Deutscher Tierschutzbund, Umweltbundesamt


Belastung für Umwelt und Gesundheit

Feuerwerk ist nicht nur laut, sondern auch eine erhebliche Umweltbelastung. Besonders problematisch ist der Feinstaub, der in kurzer Zeit freigesetzt wird.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes entstehen in der Silvesternacht mehrere tausend Tonnen Feinstaub. Das entspricht einem spürbaren Anteil der jährlichen Feinstaubbelastung in Deutschland.

Weitere Auswirkungen:

  • Schwermetalle aus Farb- und Leuchteffekten
  • Plastik- und Papierreste auf Straßen, Gehwegen und Grünflächen
  • Rückstände, die in Böden und Gewässer gelangen

Was nur wenige Minuten am Himmel leuchtet, hinterlässt oft langfristige Spuren in der Umwelt.


Feinstaub, Müll und Rückstände: Die Folgen einer Nacht

Ein Blick am Neujahrsmorgen genügt: Straßen, Parks und Vorgärten sind übersät mit Resten von Raketen und Böllern. Städte und Gemeinden investieren jedes Jahr erhebliche Summen in die Reinigung.

BelastungAuswirkung
FeinstaubBelastung für Atemwege und Herz
PlastikresteMikroplastik in Böden und Gewässern
SchwermetalleUmwelt- und Bodenbelastung
LärmStress für Menschen und Tiere

Feuerwerksverbotszonen tragen dazu bei, diese Belastungen zumindest in sensiblen Bereichen deutlich zu verringern.


Was droht bei Verstößen gegen das Verbot?

Wer in einer ausgewiesenen Feuerwerksverbotszone Feuerwerk zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bußgelder
  • Einziehung der pyrotechnischen Gegenstände
  • Haftung bei Personen- oder Sachschäden

Die konkrete Höhe eines Bußgeldes richtet sich nach dem Einzelfall und den kommunalen Regelungen.


Der Appell der Samtgemeinde Artland

Die Samtgemeinde Artland bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt eindringlich, die ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen einzuhalten. Ziel ist ein Jahreswechsel, der:

  • sicher verläuft
  • Rücksicht auf Nachbarn nimmt
  • Tiere schützt
  • Umwelt und Gebäude schont

Der Appell setzt bewusst auf Einsicht und Verantwortung – nicht auf Strafe.


Leise Alternativen zum klassischen Feuerwerk

Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für einen ruhigeren Start ins neue Jahr. Mögliche Alternativen sind:

  • gemeinsames Anstoßen im kleinen Kreis
  • Lichter, Kerzen oder LED-Dekoration
  • Spaziergänge oder Treffen mit Nachbarn
  • bewusster Verzicht zugunsten von Tier- und Umweltschutz

Ein Jahreswechsel muss nicht laut sein, um besonders zu sein.


Fazit: Verantwortung beginnt vor der eigenen Haustür

Die Feuerwerksverbotszonen in Quakenbrück sind kein Verbot der Freude, sondern ein Schutz für Menschen, Tiere und Gebäude. Wer die Regeln respektiert, trägt dazu bei, dass der Jahreswechsel friedlich und sicher verläuft.

Die Samtgemeinde Artland verbindet ihren Appell mit einem Wunsch, der aktueller kaum sein könnte: einen guten Rutsch in ein gesundes und friedliches Jahr 2026.


FAQ – Häufige Fragen zu Feuerwerksverboten

Wo darf ich in Quakenbrück Feuerwerk zünden?
Außerhalb der gekennzeichneten Feuerwerksverbotszonen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Gilt das Verbot nur an Silvester?
Die Regelungen betreffen vor allem den Jahreswechsel. Kommunale Verbote können zeitlich begrenzt sein.

Sind Wunderkerzen erlaubt?
Wunderkerzen zählen zu den pyrotechnischen Gegenständen. In Verbotszonen sollte auch darauf verzichtet werden.

Wie erkenne ich eine Feuerwerksverbotszone?
An den Plakaten, die ab dem 22. Dezember 2025 im Stadtgebiet angebracht sind.

Warum sind Pflegeheime besonders geschützt?
Weil dort besonders schutzbedürftige Menschen leben und Ruhe sowie Sicherheit eine große Rolle spielen.

Was mache ich bei Unsicherheit?
Im Zweifel auf Feuerwerk verzichten oder bei der Stadtverwaltung nachfragen.

Gibt es Bußgelder bei Verstößen?
Ja. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall und den kommunalen Vorgaben.

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