Bärbel Rosensträter tritt nicht erneut an: Was der Wechsel für den Landkreis Osnabrück bedeutet

„Frühe Ansage“ – mit dieser Botschaft hat Bärbel Rosensträter, Erste Kreisrätin des Landkreises Osnabrück, Landrätin und Kreistagsfraktionen informiert: Nach Ablauf der Amtszeit am 30. September 2026 steht sie nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung. Sie begründet das mit einem persönlichen Neustart. Die Verwaltung hat damit über ein Jahr Vorlauf für die Nachfolge. Das schafft Klarheit. Zugleich stellen sich Fragen: Wie läuft das Verfahren? Welche Fristen gelten? Was heißt das für Bürgerinnen und Bürger? Dieser Beitrag liefert die Antworten – faktenbasiert und verständlich.

Überblick

  • Wer? Bärbel Rosensträter, Erste Kreisrätin (Allgemeine Vertreterin der Landrätin).
  • Was? Keine Kandidatur für eine zweite Amtszeit.
  • Wann kommuniziert? 17. September 2025 (offizielle Pressemeldung).
  • Amtszeitende: 30. September 2026.
  • Kontext: Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt.

Das ändert sich konkret

  • Planungssicherheit: Die Verwaltung kann die Wiederbesetzung früh anstoßen. Ziel ist ein geordneter Übergang.
  • Kontinuität bis Herbst 2026: Bärbel Rosensträter bleibt bis zum Ende der Amtszeit im Dienst.
  • Offene Details: Konkrete Ausschreibungs- und Terminpläne hat der Landkreis noch nicht veröffentlichtDiese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden. (Stand: 18. September 2025).

So betrifft es die Region

  • Steuerung der Verwaltung: Die Erste Kreisrätin ist die Allgemeine Stellvertreterin der Landrätin. Sie führt einen Vorstandsbereich und stimmt viele Querschnittsaufgaben ab – von Personal und Organisation bis Finanzen. Das Amt ist zentral für einen stabilen Verwaltungsalltag.
  • Alltag spürbar, aber ohne Bruch: Dienstleistungen wie Schulen, ÖPNV, Gesundheitsdienste, Bürgerservice laufen weiter. Durch die frühe Ankündigung sinkt das Risiko von Verzögerungen beim Stabwechsel. (Einordnung auf Basis der Aufgabenverteilung laut Organigramm und NKomVG).
  • Beispiel aus der Praxis: Ende 2024 hat Rosensträter als Kämmerin den Haushalt 2025 in den Kreistag eingebracht (Volumen über 860 Mio. €). Solche Prozesse zeigen die Breite des Amts.

Zeitplan & Verfahren

Die Rechtsgrundlagen stehen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Wichtigste Punkte:

SchrittBedeutung
Funktion & TitelIn Landkreisen heißt die allgemeine Stellvertretung Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat.
WahlorganWahl durch den Kreistag auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten.
AmtszeitAcht Jahre.
Frühester WahlterminNicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit.
AusschreibungStelle ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben (Ausnahmen nur unter engen Voraussetzungen).
Dienstrechtliche EinordnungBeamtin/Beamter auf Zeit; Eignung, Befähigung, Sachkunde erforderlich.

Transparenz: Der Landkreis nennt aktuell keine Fristen (z. B. für Ausschreibung, Gremienlauf). Diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden. (Stand: 18. September 2025).

Stimmen & Einordnung

„Nach reiflicher Überlegung habe ich entschieden, für mich persönlich ein neues Kapitel aufzuschlagen und meinem Berufsweg eine neue Wendung zu geben.“ — Bärbel Rosensträter, 17. 09. 2025.

„Ich freue mich jetzt erst einmal auf das Jahr intensiver gemeinsamer Arbeit mit Kreisverwaltung und Kreistag bis zur Kommunalwahl im September 2026.“ — Bärbel Rosensträter.

Sekundärbestätigung: Regionalsender OS-Radio 104,8 meldete am 17. 09. 2025 die Entscheidung und zitierte die Kernaussagen.

Service: Fakten auf einen Blick

PunktInhalt
AmtErste Kreisrätin (Allgemeine Vertreterin der Landrätin)
EntscheidungKeine zweite Amtszeit
Amtszeitende30. 09. 2026
Kommunalwahl13. 09. 2026 in Niedersachsen
Bürgerkontakt Landkreis0541 501-0 · Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück

Hintergrund & Zahlen

  • Rolle im Vorstandsmodell: Der Landkreis führt Vorstandsbereiche (u. a. „Vorstand I“). Die Erste Kreisrätin ist die Allgemeine Vertreterin und damit zweite Führungsspitze der Verwaltung.
  • Rechtsrahmen kompakt: §§ 108–109 NKomVG regeln Beamtinnen/Beamte auf Zeit, Wahl durch die Vertretung (Kreistag), Acht-Jahres-AmtszeitAusschreibung und Fristen. Primärquelle ist das Gesetz; verlässliche Sekundäraufbereitungen liefern Haufe und VORIS.
  • Sichtbarkeit in Gremien & Projekten: Dokumente und Veröffentlichungen zeigen Rosensträters Einbindung, z. B. Haushaltseinbringung 2025 oder regionale Netzwerke.

Hinweis: Angaben zu möglichen Kandidaturen liegen nicht öffentlich vor. Diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden. (Stand: 18. September 2025).

Fazit

Die Entscheidung ist klar und früh kommuniziert. Für den Landkreis bedeutet das stabile Abläufe bis Ende September 2026 und einen geordneten Stabwechsel danach. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich kurzfristig nichts. Was jetzt zählt: das transparente Verfahren – von der Ausschreibung über den Vorschlag bis zur Wahl im Kreistag. Wir aktualisieren, sobald der Landkreis konkrete Termine veröffentlicht.

FAQ

1) Tritt Bärbel Rosensträter sofort zurück?
Nein. Sie bleibt bis 30. 09. 2026 im Amt.

2) Warum wurde die Entscheidung so früh kommuniziert?
Zur Planungssicherheit. So kann die Wiederbesetzung rechtzeitig anlaufen.

3) Wer wählt die Nachfolge?
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten. Amtszeit: acht Jahre.

4) Muss die Stelle ausgeschrieben werden?
Grundsätzlich ja; Ausnahmen sind möglich, aber eng begrenzt.

5) Gibt es schon Kandidaturen?
Nein, dazu liegen keine belastbaren öffentlichen Informationen vor. Diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden. (Stand: 18. 09. 2025).

6) Wann sind Kommunalwahlen in Niedersachsen?
Am 13. September 2026.

7) Was macht die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter konkret?
Sie ist die Allgemeine Vertreterin der Landrätin, führt einen Vorstandsbereich und zeichnet häufig „in Vertretung“ bei Behördenvorgängen.

8) Ändert sich bis 2026 etwas für Bürgerinnen und Bürger?
Im Regelfall nein. Dienste der Verwaltung laufen weiter.

9) Gibt es weitere Bestätigungen außer der Pressemeldung?
Ja. OS-Radio 104,8 berichtete am 17. 09. 2025 über die Entscheidung.

10) Wo finde ich die Aufgabenverteilung der Verwaltung?
Im Organigramm und in „Landkreis kompakt“.

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